Respektvolles Miteinander in den Thurauen
Respektvolles Miteinander in den Thurauen
Schutzverordnung für die Thurauen
2011 trat die Schutzverordnung des Kantons Zürich für die Thurauen in Kraft. Mehr als zehn Seiten regeln verschiedene Aktivitäten, um die Bedürfnisse von Tieren, Pflanzen und Erholungssuchenden in Einklang zu bringen. Das Resultat ist ein Geflecht verschiedener Zonen mit unterschiedlichen Regeln, seien es etwa die Erholungszonen für das freie Baden oder die gesperrte Kiesbank für die Brut des Flussregenpfeifers.
Ganzjährige Leinenpflicht für Hunde
Seit dem Inkrafttreten des neuen Jagdgesetzes ist die Leinenpflicht in aller Munde. Vom 1. April bis am 31. Juli sind im Kanton Zürich alle Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen, zum Schutz von balzenden, brütenden und jungen Tieren. In den Thurauen gilt schon seit 2011 ganzjährig die Leinenpflicht. Lediglich in den Erholungszonen, die speziell gekennzeichnet sind, dürfen Hunde in den restlichen Monaten des Jahres frei laufen.
Auf offiziellen Wegen durch die Auenlandschaft
Auf den Wegen zu spazieren schützt nicht nur Tiere, es werden auch keine Pflanzen zertrampelt, seien sie selten oder häufig vorkommend. Auf dem offiziellen Wegnetz lassen sich die Thurauen auch sehr gut erkunden. Gleiches gilt für die Feuerstellen: auf den Karten im Gebiet sind die offiziellen Feuerstellen eingezeichnet. Hier darf grilliert werden, am liebsten mit mitgebrachtem Holz. Und selbstverständlich gehört es sich für alle Besucherinnen und Besucher, den Abfall mit nach Hause zu nehmen.
Nehmen Sie sich vor Ihrem Start in die Thurauen einen Moment Zeit, um die Dos & Don’ts im Schutzgebiet auf den Übersichtstafeln zu studieren, damit Ihr Ausflug zu einem schönen Erlebnis im Einklang mit der Natur wird, danke!