Thurauen schützen
Das Auenschutzgebiet der Thurauen ist durch eine Schutzverordnung der Kantone Zürich und Schaffhausen geschützt. Folgende Regeln sind für ein friedliches Miteinander von Natur und Mensch zu beachten.
Verhaltensregeln
Das Auenschutzgebiet Thurauen ist ein Naturschutzgebiet von nationaler Bedeutung. Zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten leben hier. Herzlichen Dank, dass Sie für ein friedliches Miteinander von Mensch und Natur folgende Regeln beachten.
- Wir nehmen unsere Hunde an die Leine.
- Wir betreten die Naturschutzzonen und Waldreservate abseits der offiziellen Wege nicht.
- Wir zelten und campieren nicht im Naturschutzgebiet.
- Wir halten das Fahrverbot im Gebiet ein.
- Wir pflücken keine Pflanzen.
- Wir sammeln Pilze nur in den dafür vorgesehenen Zonen.
- Wir nehmen unseren Abfall wieder nach Hause.
Was heisst das für die Besuchenden?
Darum sind Leinen wichtig:
Das Leinengebot verhindert eine unnötige Störung von Wildtieren. Zudem wird die Kollisionsgefahr von aufgeschreckten Wildtieren mit Fahrzeugen vermindert. Laut Schutzverordnung besteht im gesamten Auengebiet grundsätzlich Leinenpflicht.
Bitte Schonzeiten bedenken:
Pilze dürfen westlich der Ellikerbrücke, in den Naturschutzzonen sowie in den Waldreservaten nicht gesammelt werden. Bitte bedenken sie auch die Schonzeit zum Pilze sammeln im Kanton Zürich, jeden 1. – 10. eines Monats.
Keine Drohnen in Naturschutzgebieten:
Drohnenfliegen ist in allen Schutzgebieten der Schweiz nicht gestattet, da es gegen grundlegende Schutzwerte wie unter anderem «dem Stören von Wildtieren» verstösst.
Platz für alle:
In den Thurauen gibt es Erholungszonen in denen permanente Feuerstellen eingerichtet sind und das Grillen gestattet ist. In diesen Bereichen ist auch der Zugang zur Thur möglich. Ausserhalb der Schonzeit vom 1. August bis am 31. März ist hier die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Um die heimischen Wälder nicht ihres Holzes zu berauben, wird das Mitnehmen von eigenem Feuerholz empfohlen.
Wo rein, wo raus?
Das Ein- und Auswassern und Anlegen mit dem Boot im Schutzgebiet ist klar geregelt. Generell ist das Anlanden in den Thurauen untersagt. In den drei Erholungszonen entlang der Thur respektiv am Rhein ist es möglich, mit dem Boot anzulanden.
Auf der Thur sind keine Elektroboote erlaubt.
Tolle Strecken mit viel Natur:
Die offiziellen Waldstrassen ermöglichen ein gutes Erkunden der Thurauen. Es gibt mehrere Rundwege entlang der Thur und des Rheins.
Starke Elektrovelos (ab 45 km/h) sind nur auf autobefahrenen Stassen erlaubt.
Mit den Augen schauen:
In den Thurauen gibt es zahlreiche Pflanzen- und Blumenarten. Um diese zu erhalten und zu fördern, gilt ein Pflückverbot im gesamten Gebiet.
Es gibt die Möglichkeit, unter Berücksichtigung des jeweiligen Zwecks, eine Ausnahmebewilligung für Studienzwecke zu erhalten. Dafür ist die Fachstelle Naturschutz des Kantons Zürich zuständig.
Schutzverordnung
Die Schutzverordnungen definieren und regeln die fünf Zonierungen innerhalb der Thurauenperimeters, um ein möglichst konfliktfreies Miteinander zwischen Mensch und Natur zu ermöglichen.
Zone I:
Naturschutzzone
Langfristiger Erhalt und Entwicklung der schutzwürdigen Gebiete als Lebensraum seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie dem Schutz der Landschaft.
Zone IVA:
Waldschutzzone
Langfristiger Erhalt und Entwicklung wertvoller Waldbestände und insbesondere naturnaher Auenwälder als artenreiche Lebensräume für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Das Naturwaldreservat wird nicht bewirtschaftet.
Zone VIA:
Erholungszone
Extensive Erholungsnutzungen wie Baden, Campen und Grillen ist erlaubt. Leinenpflicht für Hunde vom 1. April bis am 31. Juli.
Zone IX:
Fluss- und Uferschutzzone
Langfristiger Erhalt und Entwicklung von naturnahen Fliessgewässern und Ufern mit Kies- und Sandbänken und wertvollen Uferanrissen.