Im Auengebiet gilt mit Ausnahme der Erholungszonen grundsätzlich ein Feuerverbot ausserhalb fest eingerichteter und bezeichneter Feuerstellen. Verwenden Sie in den Erholungszonen grundsätzlich bereits existierende Feuerstellen, sofern sich diese an einem geeigneten Ort befinden.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende Punkte:
- Benutzen Sie die offiziellen Feuerstellen.
- Verwenden Sie am besten selbst mitgebrachtes Holz.
- Verwenden Sie auf keinen Fall Totholz aus den Naturwaldreservaten.
- Verbrennen Sie keinen Abfall.
- Beaufsichtigen Sie das Feuer zu jeder Zeit und löschen Sie es beim Verlassen des Platzes vollständig.
- Halten Sie genügend Abstand zu Bäumen, wenn Sie ein Feuer entfachen.